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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Four:One
Sommer FourOne Health GmbH · Klosterwiesgasse 103b/GE1, 8010 Graz (Trainingsort) · Amschlgasse 29/12, 8010 Graz (Firmensitz)
Stand: April 2026
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Fitnessverträge zwischen der Sommer FourOne Health GmbH (im Folgenden „Four:One“) und den Mitgliedern über die Nutzung des Health Quartier bzw. Fitnessstudios Four:One, Klosterwiesgasse 103b, 8010 Graz (Trainingsort) · Amschlgasse 29/12, 8010 Graz (Firmensitz).
Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Four:One abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Health Quartier berechtigt sind.
Diese AGB sind im Health Quartiers ausgelegt und auf der Website von Four:One (www.fourone.at) abrufbar.
2. Vertragsschluss
Der Fitnessvertrag kommt durch Unterfertigung im Health Quartier bzw. das Probetraining durch Online-Abschluss über die Website von Four:One zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten zusätzlich die Sonderbestimmungen gemäß Punkt 9 dieser AGB.
Werden zwischen dem Mitglied und Four:One im Fitnessvertrag einzelvertragliche Regelungen vereinbart, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen, so gehen die im Fitnessvertrag getroffenen Bestimmungen den AGB vor.
Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.
Fitnessverträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils abgeschlossenen Fitnessvertrag sowie den gewählten Zusatzleistungen und -paketen. Four:One bietet insbesondere folgende Kursformate an: RE:POWER, RE:MOVE, RE:PULSE, RE:FLOW, RE:CORE, RE:ALIGN, RE:STORE, RE:PACE, RE:HAB sowie RE:UNITE. Änderungen des Kursangebots bleiben vorbehalten.
RE:START – Einstiegsmonat: Neuen Mitgliedern wird ein RE:START-Monat zum Pauschalpreis von € 199,00 angeboten. Dieser umfasst einen Kalendermonat mit unbegrenzter Kursnutzung sowie einen RE:CHECK-Termin (Eingangsanalyse). Nach Ablauf des RE:START-Monats ist der Abschluss eines regulären Fitnessvertrages erforderlich.
RE:CHECK – Eingangsanalyse: Der RE:CHECK umfasst eine BIA-Körperkompositionsmessung, ein Zielsetzungsgespräch, Kraft-, Ausdauer- und Beweglichkeitstests sowie die Erläuterung der Ergebnisse. Er ist im RE:START inklusive und kann auch separat gebucht werden.
RE:HAB – Therapeutisches Training: RE:HAB-Einheiten werden von Daniel Sommer, ausgebildetem Trainingstherapeuten, geleitet. Das Angebot richtet sich an Menschen nach Verletzungen, mit chronischen Beschwerden oder als Wiedereinstieg. RE:HAB ersetzt keine ärztliche oder physiotherapeutische Behandlung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
Eine Übertragung der Mitgliedschaft oder Credits ist ausgeschlossen.
4. Nutzung des Fitnessstudios
4.1 Zutritt
Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios während der Öffnungszeiten gemäß Punkt 5 berechtigt. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine Zutrittsberechtigung (App-Zugang oder vergleichbares Mittel). Die Zutrittsberechtigung ist nicht übertragbar.
Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern unter erkennbarem Einfluss von Sucht- oder Betäubungsmitteln kann der Zutritt verweigert werden. Die Mitnahme von Waffen, alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel ist untersagt.
Tiere/Hunde: Die Mitnahme von Tieren ist in den Trainingsbereichen (insbesondere Trainingsfläche und Kursbereiche) nicht gestattet. Im Community-Bereich sind Hunde zulässig, sofern sie durchgehend angeleint sind, unter Aufsicht bleiben und weder Hygiene, Sicherheit noch andere Mitglieder beeinträchtigen. Four:One kann die Mitnahme im Einzelfall untersagen. Assistenzhunde sind von diesem Verbot ausgenommen.
4.2 Hygiene und Sicherheit
Die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte ist nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat ein Handtuch mitzuführen. Sämtliche Trainingsgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden.
Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen auf der Trainingsfläche ist untersagt. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu hinterlassen.
4.3 Eigenverantwortung und Gesundheit
Four:One ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Beschwerden die Übungen abzubrechen sowie gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
Allfällige Trainingsempfehlungen von Four:One und seiner Mitarbeiter stellen subjektive Einschätzungen dar. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen.
4.4 Verhalten und Hausordnung
Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung anderer Mitglieder zu unterlassen. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio (z.B. entgeltliche Coachings, Kurse) bedarf voriger individueller Vereinbarung mit Four:One.
Eine detaillierte Hausordnung ist im Eingangsbereich ausgehängt und ist Bestandteil des Fitnessvertrages.
5. Öffnungszeiten
Die regulären Öffnungszeiten von Four:One sind:
Montag, Mittwoch, Freitag: 06:15 – 20:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 12:00 – 20:00 Uhr
Samstag: 08:15 – 12:00 Uhr
Sonn- und Feiertags: geschlossen
Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich die tägliche Öffnungszeit um nicht mehr als eine Stunde ändert und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit nicht gemindert wird. Geplante Änderungen sind durch Aushang im Fitnessstudio sowie auf der Website mindestens vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.
6. Entgelt und Zahlung
Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 1. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inklusive Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Die Zahlung erfolgt via Mollie Payment Services (SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte). Das Mitglied hat die erforderlichen Zahlungsdaten bei Vertragsabschluss bereitzustellen.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist Four:One berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu verrechnen. Bei verschuldetem Zahlungsverzug können darüber hinaus Betreibungskosten geltend gemacht werden, soweit diese notwendig, zweckentsprechend und angemessen sind.
Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert gemäß dem von Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020. Schwankungen bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Eine erstmalige Anpassung ist frühestens nach Ablauf der Vertragslaufzeit möglich. Weitere Anpassungen sind jeweils zu Beginn eines neuen Kalenderjahres möglich.
Keine Zusatzentgelte: Verwaltungspauschalen, Servicepauschalen oder Chipgebühren werden nicht verrechnet. Allfällige Zusatzleistungen werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Mitglieds in Rechnung gestellt.
7. Vertragsdauer und Beendigung
7.1 Laufzeit und Kündigung
Four:One bietet folgende Mindestvertragslaufzeiten an: 1 Monat, 6 Monate oder 12 Monate. Die gewählte Mindestvertragslaufzeit wird im Fitnessvertrag festgelegt. Längere Mindestvertragslaufzeiten berechtigen zu entsprechenden Preisvorteilen. Die Kündigung hat schriftlich (per Brief oder E-Mail an hello@fourone.at) zu erfolgen.
1-Monatsvertrag (befristet): Der Vertrag wird für die Dauer von 1 Monat abgeschlossen und endet automatisch mit Ablauf dieser Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Fortsetzung/Verlängerung erfolgt nur durch neuen Vertragsabschluss bzw. eine ausdrücklich vereinbarte Verlängerung.
6-Monatsvertrag (Stichtag & Verlängerung):
Der Vertrag kann erstmals zum Ende der jeweiligen 6-Monatslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Vertragsende bei Four:One einlangen. Stichtag ist der letzte Kalendertag vor Beginn des letzten Vertragsmonats (Beispiel: Vertragsende 30.09. → Zugang der Kündigung spätestens 31.08.).
Wird diese Frist versäumt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate.
12-Monatsvertrag (Stichtag & Verlängerung):
Der Vertrag kann erstmals zum Ende der jeweiligen 12-Monatslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Vertragsende bei Four:One einlangen. Stichtag ist der letzte Kalendertag vor Beginn des letzten Vertragsmonats (Beispiel: Vertragsende 30.09. → Zugang der Kündigung spätestens 31.08.). Wird diese Frist versäumt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
7.2 Außerordentliche Kündigung durch Four:One
Four:One kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
-
das Mitglied mit dem Mitgliedsbeitrag in Verzug ist und der Rückstand trotz Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht entrichtet wird;
-
das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger Abmahnung gegen die Nutzungsvorschriften (Punkt 4) verstößt;
-
das Mitglied im Fitnessstudio eine vorsätzlich strafbare Handlung setzt.
7.3 Aussetzung bei Krankheit oder Schwangerschaft
Das Mitglied kann den Vertrag vorübergehend aussetzen, wenn es aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird, oder wenn es nach Vertragsabschluss von einer Schwangerschaft erfährt. Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlungspflicht befreit. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die ausgesetzte Zeit.
Dauert die Verhinderung länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag ohne Bindung an Fristen kündigen.
7.4 Einmalige Aussetzung ohne Begründung (Pausenmonat)
Unabhängig von Punkt 7.3 kann das Mitglied einmalig pro Vertragslaufzeit einen Pausenmonat ohne Angabe von Gründen beantragen.
Für die Dauer von 1 Kalendermonat ruht der Vertrag; in dieser Zeit besteht keine Zahlungspflicht und es können keine Leistungen (insbesondere Kursbuchungen/Credits) genutzt werden.
Der Pausenmonat wird an die Mindestvertragslaufzeit hinten angehängt; das Vertragsende verschiebt sich entsprechend, sodass die Mindestlaufzeit in der aktiven Nutzung unverändert bleibt.
Der Antrag hat spätestens bis zum letzten Kalendertag vor Beginn des gewünschten Pausenmonats schriftlich (E-Mail ausreichend) bei Four:One einzulangen.
8. Haftung
8.1 Allgemeiner Haftungsausschluss – gesamter Kursbetrieb
Die Teilnahme an allen Kursen, Trainingseinheiten und sonstigen Angeboten von Four:One (RE:POWER, RE:MOVE, RE:PULSE, RE:FLOW, RE:CORE, RE:ALIGN, RE:STORE, RE:PACE, RE:UNITE sowie alle weiteren Formate) erfolgt auf eigene Verantwortung des Mitglieds. Four:One übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder Verschlechterungen des Gesundheitszustandes, die sich aus der Trainingsteilnahme ergeben, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Four:One oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen sind.
Es wird dringend empfohlen, vor Aufnahme eines intensiven Trainings einen Arzt aufzusuchen, insbesondere bei bestehenden Vorerkrankungen, nach Verletzungen oder nach längerer Trainingspause. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes Mitglieds.
Four:One haftet nicht für das Abhandenkommen von Sachen aus Ablagekästen durch Diebstahl oder Einbruch durch andere Mitglieder oder Begleitpersonen. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen.
8.2 RE:HAB – Therapeutisches Training
RE:HAB-Einheiten werden von ausgebildetem Fachpersonal geleitet und richten sich an Menschen nach Verletzungen, mit chronischen Beschwerden oder als Wiedereinstieg ins Training. Dennoch übernimmt Four:One keine Haftung für Verletzungen oder Verschlechterungen des Gesundheitszustandes im Rahmen von RE:HAB, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Four:One oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen sind.
RE:HAB ersetzt keine ärztliche oder physiotherapeutische Behandlung. Die Teilnahme erfolgt auf ausdrückliche eigene Verantwortung des Mitglieds. Eine ärztliche Freigabe wird vor der Teilnahme dringend empfohlen; bei Post-OP-Training ist sie zwingend erforderlich.
9. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbrauchern
Fitnessverträge können zukünftig auch über die Website von Four:One abgeschlossen werden. Vor Abschluss wird der wesentliche Vertragsinhalt (Laufzeit und Preis) zusammengefasst. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot abgegeben. Der Vertrag kommt durch Annahme per E-Mail zustande.
Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Widerrufserklärungen sind zu richten an:
Sommer FourOne Health GmbH, Klosterwiesgasse 103b/GE1, 8010 Graz (Trainingsort) · Amschlgasse 29/12, 8010 Graz (Firmensitz)
E-Mail: hello@fourone.at
Bei Widerruf werden sämtliche geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Der Verbraucher hat für während der Rücktrittsfrist in Anspruch genommene Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten.
10. Datenschutz
Four:One sind der Schutz und die Geheimhaltung personenbezogener Daten seiner Mitglieder wichtig. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).
Die vollständige Datenschutzerklärung ist im Fitnessstudio aufgelegt und online unter www.fourone.at abrufbar. Eine Zustimmung zur Datenverarbeitung ist strikt vom Fitnessvertrag zu trennen. Die Verwendung von Fotos oder Videos des Mitglieds für Marketingzwecke erfordert eine gesonderte Einwilligung.
Zur Vertragsabwicklung wird die Plattform Virtuagym eingesetzt. Das Mitglied erklärt sich mit der Nutzung dieser Plattform einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen von Virtuagym sind unter www.virtuagym.com einsehbar.
Sommer FourOne Health GmbH nutzt KI-gestützte Tools zur internen Unterstützung. Personenbezogene Mitgliederdaten werden vor Verwendung in externen KI-Systemen vollständig anonymisiert. Die vollständige Information zur KI-Nutzung ist in der Datenschutzerklärung unter www.fourone.at abrufbar.
11. Höhere Gewalt und behördliche Schließungen
Bei Ereignissen höherer Gewalt – insbesondere behördlich angeordneten Schließungen des Fitnessstudios aufgrund von Pandemien, Naturkatastrophen, behördlichen Verfügungen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von Four:One liegen – ruht der Fitnessvertrag für die Dauer der Schließung. Für die Dauer des Ruhens ist das Mitglied von der Zahlungspflicht befreit. Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich entsprechend um die Dauer des Ruhens.
Four:One wird das Mitglied über behördlich angeordnete Schließungen unverzüglich per E-Mail und über die Virtuagym-App informieren. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Entschädigung besteht in diesen Fällen nicht.
12. Änderung der AGB
Four:One ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen zu ändern. Änderungen werden dem Mitglied per E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene Adresse sowie durch Aufliegen im Fitnessstudio mitgeteilt.
Widerspricht das Mitglied den geänderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird das Mitglied in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
Widerspricht das Mitglied fristgerecht, hat es das Recht, den Fitnessvertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich zu kündigen, ohne an Kündigungsfristen oder die Mindestvertragslaufzeit gebunden zu sein.
13. Preisanpassung bei Vertragsverlängerung
Läuft ein befristeter Fitnessvertrag aus und wird er durch einen neuen Vertrag verlängert oder erneuert, gilt der zum Zeitpunkt der Verlängerung aktuelle Mitgliedsbeitrag. Four:One informiert das Mitglied über eine Preisänderung mindestens vier Wochen vor Ablauf des bestehenden Vertrages per E-Mail.
Ist das Mitglied mit dem neuen Preis nicht einverstanden, kann es vom Abschluss eines neuen Vertrages absehen. Eine automatische Verlängerung des bestehenden Vertrages zu veränderten Preisen ohne ausdrückliche Zustimmung des Mitglieds erfolgt nicht.
Die Wertsicherungsklausel gemäß Punkt 6 gilt für laufende unbefristete Verträge unabhängig von dieser Regelung.
14. Gastbesuch und Probetraining
Interessenten können auf Einladung von Four:One als Gäste an Gruppenkursen teilnehmen (Probetraining). Der Gastbesuch ist auf maximal einen Besuch pro Person beschränkt. Eine Buchung erfolgt über die Website von Four:One oder telefonisch.
Gäste sind verpflichtet, sich vor Beginn des Trainings beim Personal anzumelden und einen Gastzugang zu unterzeichnen. Mit dem Unterzeichnen des Gastzugangs bestätigen Gäste, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren.
Für Gäste gelten dieselben Nutzungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Hygienebestimmungen wie für Mitglieder (Punkt 4). Four:One haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die sich aus der Trainingsteilnahme von Gästen ergeben, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Four:One zurückzuführen sind.
15. Personal Training, RE:CHECK und Terminabsagen
Personal Training (PT) und RE:CHECK-Termine sind individuell buchbar und werden gesondert verrechnet, sofern nicht im gewählten Paket inkludiert. Gebuchte Termine sind verbindlich.
Absageregelung: Absagen oder Verschiebungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin per E-Mail an hello@fourone.at oder über die Virtuagym-App mitgeteilt werden.
Bei Absage innerhalb von 24 Stunden oder Nichterscheinen ohne Absage wird der Termin als konsumiert gewertet und in voller Höhe verrechnet bzw. vom Credit-Konto abgebucht.
Muss der Fitnessstudiobetreiber einen Termin aus betrieblichen Gründen absagen, wird das Mitglied so früh wie möglich informiert und ein Ersatztermin angeboten. In diesem Fall entstehen dem Mitglied keine Kosten.
16. Buchung, Abmeldung und No-Show-Regelung für Gruppenkurse
Die Buchung von Gruppenkursen erfolgt ausschließlich über das von Four:One zur Verfügung gestellte Buchungssystem bzw. die App und ist verbindlich.
Eine kostenfreie Stornierung einer Kursbuchung ist bis spätestens 4 Stunden vor dem jeweiligen Kursbeginn möglich.
Bei einer Stornierung innerhalb von 4 Stunden vor Kursbeginn gelten die für den gebuchten Kurs vorgesehenen Credits grundsätzlich als konsumiert und werden vom jeweiligen Credit-Konto des Mitglieds abgezogen. Erfolgt die Stornierung innerhalb von weniger als 1 Stunde vor Kursbeginn, wird dies als verspätete Abmeldung gewertet; die entsprechenden Credits werden ebenfalls abgezogen.
Erscheint ein Mitglied zu einem verbindlich gebuchten Kurs nicht und nimmt keine rechtzeitige Stornierung vor, liegt ein No-Show vor. In diesem Fall werden die für den Kurs vorgesehenen Credits ebenfalls vom Credit-Konto abgezogen.
Im Fall einer krankheitsbedingten Verhinderung kann Four:One nach eigenem Ermessen und gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises, insbesondere eines ärztlichen Attests, auf die Belastung des Credit-Kontos verzichten oder bereits abgezogene Credits wieder gutschreiben.
Sagt Four:One einen gebuchten Kurs aus organisatorischen, personellen oder sonstigen betrieblichen Gründen ab, entstehen dem Mitglied daraus keine Kosten. Bereits belastete Credits werden dem Mitglied gutgeschrieben. Ein Anspruch auf Durchführung eines Ersatztermins besteht nicht; Four:One ist jedoch berechtigt, nach Möglichkeit einen Ersatztermin anzubieten.
Erscheint ein Mitglied innerhalb eines Zeitraums von 7 Kalendertagen zweimal zu einem gebuchten Gruppenkurs nicht, ohne diesen rechtzeitig storniert zu haben, ist Four:One berechtigt, eine Buchungssperre für Gruppenkurse für die Dauer von 7 Kalendertagen zu verhängen. Während dieser Sperre ist eine Buchung von Gruppenkursen nicht möglich. Die Sperre endet automatisch nach Ablauf der vorgesehenen Frist.
Die Erfassung von Buchungen, Stornierungen, No-Shows und etwaigen Buchungssperren erfolgt über das verwendete Buchungssystem. Maßgeblich sind die dort dokumentierten Zeitpunkte und Buchungsstände.
17. Minderjährige
Fitnessverträge mit Personen unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden. Der gesetzliche Vertreter haftet gemeinsam mit dem minderjährigen Mitglied für alle vertraglichen Verpflichtungen.
Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren dürfen mit schriftlicher Einwilligung des gesetzlichen Vertreters selbstständig am Trainingsbetrieb teilnehmen. Die Einwilligung ist bei Vertragsabschluss vorzulegen und umfasst die Kenntnisnahme der Nutzungsvorschriften und Sicherheitsregeln.
Personen unter 14 Jahren ist die Teilnahme am Trainingsbetrieb nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen gestattet. Die Teilnahme an RE:HAB-Kursen ist für Personen unter 18 Jahren nur mit ausdrücklicher ärztlicher Empfehlung und Einwilligung des gesetzlichen Vertreters gestattet.
18. Schlussbestimmungen
Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen und jede Änderung (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz von Four:One liegt.
Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
AN: Sommer FourOne Health GmbH
Klosterwiesgasse 103b/GE1, 8010 Graz (Trainingsort) · Amschlgasse 29/12, 8010 Graz (Firmensitz)
E-Mail: hello@fourone.at
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung:
Mitgliedschaft / Paket: _______________________________________________
Bestellt am: _______________________________________________
Name: _______________________________________________
Adresse: _______________________________________________
Datum / Unterschrift: _______________________________________________